AGBs

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Produkthaftung der Firma
Klaus Walter Stukkateurmeister  wakgsboard Projekt

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes Erwähnung findet, ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir der Geltung schriftlich zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetauftritt stellt kein Vertragsangebot unsererseits dar. Mit ordnungsgemäßem Abschluss der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(2) Die Annahme des Angebotes erfolgt unsererseits durch das Versenden einer Auftragsbestätigung,beziehungsweise einer Rechnung, oder bei Bestellung auf anderem Wege mit dem Zusenden einer Bestellbestätigung.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns technische Verbesserungen und Änderungen bei Form und Farbe im Rahmen des Zumutbaren vor.

§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Wir bieten unserem Kunden Produkte aus Holz zum Kauf an, welche teilweise auch nach den Maßvorgaben des Kunden angefertigt werden. Die Produkte werden nach ihrer Fertigstellung durch Spedition oder andere Beförderungsmittel an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert.
(2) Holz ist ein Naturprodukt, welches Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen kann. Abweichungen in Struktur und Farbe oder gegenüber anderen Herstellungsstücken aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Holz kann sein Volumen ändern, was zu Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Derartige Umstände stellen keinen Mangel dar und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.
(3) Durch die Einwirkung von Tages- und insbesondere Sonnenlicht kann sich die Farbe der Holzoberfläche verändern. Digitale Abbildungen auf unseren Internetseiten, Abdrucke in Prospekten sowie dem Kunden zur Verfügung gestellte Holzmuster dienen stets nur als Anhaltspunkte und stellen keine Zusicherung dar. Abweichungen sind möglich und zulässig, soweit sie sich im Rahmen der natürlichen und für die jeweilige Holzart typischen Farb- und Strukturbreite bewegen.
(4) Die Holzangaben beziehen sich auf die sichtbaren Flächen. Die Mitverwendung anderer geeigneter Materialien ist zulässig soweit sie handelsüblich ist.

§ 4 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere Preise ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe, Bei Unternehmern.

Bei Verbrauchern ist der Betrag auf unserem Internetauftritt inclusive gültiger Mehrwertsteuer angegeben.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig,und wird von uns auf der Rechnung ausgewiesen.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Besteller Unternehmer oder Verbraucher ist.
(4) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Haftung
(1) Für andere als vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen, ist die Haftung wegen Schadensersatz ausgeschlossen.
(2) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige vertragliche Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, für dadurch entstehende Schäden oder Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in diesem Zeitpunkt auf ihn über.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers, insbesondere die Mitteilung aller für die Herstellung der Ware notwendigen Angaben, voraus.
(2) Sofern nicht in der Auftragsbestätigung auf etwas anderes hingewiesen wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb von vier Wochen. Die regelmäßige Lieferzeit beträgt fünf Werktage.
(3) Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko und behalten uns vor, im Fall nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass wir die nicht richtige bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung nicht zu vertreten haben. Wir werden den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die erforderliche Ware nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist, und gegebenenfalls das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Im Falle des Rücktritts werden eventuell vom Kunden bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstattet.
(4) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche die Lieferung erheblich erschwerten oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche oder gerichtliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Zulieferern eintreten), haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung vor.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Endbetrages ab. Der Besteller wird zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 10 Datenschutz
Wir weisen gem. § 33 I BDSG darauf hin, dass wir Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften in maschinenlesbarer Form zu Auftragsbearbeitung speichern und verarbeiten.

§ 11 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Mängel sind vom Kunden mittels Digital- oder Printfoto zu dokumentieren und uns in Schriftform per Email, Fax oder Brief zu übermitteln.
(8) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 12 Vereinbarungen gegenüber Verbrauchern
Ist der Kunde Verbraucher, dann gelten ergänzend und ersetzend die nachfolgenden Regelungen:
(1) „Safety First“! Der Kunde erklärt, dass ihm die StVO bekannt ist und er diese beachtet. Er nutzt das Board nur zusammen mit einem zugelassenen Helm und Protektoren auf dafür freigegebenen Wegen (Fußweg).
(2) Der Kunde ist bei offensichtlichen Mängeln verpflichtet, uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, schriftlich zu unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Erklärung. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht wenn Arglist unsererseits vorliegt.
(3) Für andere als vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen, ist die Haftung wegen Schadensersatz außer wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit ausgeschlossen. Für Verletzungen wegen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden auf diesen über.
(6) Der Kunde hat bei Vorliegen eines Mangels zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.
(7) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
(8) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei Lieferung neuer Waren zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde dem Verkäufer den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

§ 13 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz laut Rechnung, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Stand 25.12.2019
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